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Sonstige Urteile

27.09.2013

Mietrecht: Vertragsverhandlungen abgebrochen: Ersatz für nutzlose Aufwendungen des Mieters!

Ein Vermieter, der Mietinteressenten mehrmals den Zutritt zur Wohnung ermöglicht, damit diese sich mögliche zukünftige Einrichtungsvarianten überlegen können, und Einrichtungsgegenstände der Mietwohnung veräußert bzw. zur Verwendung überlässt, geht weit über ein freundliches Entgegenkommen im Rahmen einer Vertragsanbahnung mit offenem Ausgang hinaus und weckt berechtigtes Vertrauen der Mietinteressenten auf eine Einigung. Bricht der Vermieter die Verhandlungen jedoch ab, muss er den Mietinteressenten die Aufwendungen ersetzen, die sie im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags getätigt haben und die sich jetzt als nutzlos erweisen. Ein etwaiges Mitverschulden der Mietinteressenten ist dabei zu berücksichtigen.

LG Hamburg, Urteil vom 31.01.2013, 307 S 96/12