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Sonstige Urteile

26.09.2013

Wann kommt ein Maklervertrag zu Stande?

1. Ein Maklervertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend zu Stande kommen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 22.09.2005 – III ZR 393/04, IBR 2006, 51; OLG Koblenz, Hinweisverfügung vom 13.03.2009 – 2 U 1348/08, NJOZ 2010, 614).*)

2. Von einem konkludenten Zustandekommen eines Maklervertrags kann nicht ausgegangen werden, wenn der Vortrag des Maklers hinsichtlich der Art und Weise des vermeintlichen Zustandekommens wechselnd und widersprüchlich ist. Eine solche Situation liegt vor, wenn der Makler zunächst behauptet, der Interessent habe als vollmachtloser Vertreter im Namen eines Unternehmens gehandelt, dann vorträgt, seine eigene Maklercourtage sei davon abhängig, dass der Interessent selbst von dem anderen Unternehmen seine Maklercourtage bekomme, und schließlich behauptet, das Versprechen der Maklercourtage sei ohne eine solche Bedingung erfolgt.

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.2013, 3 U 412/13