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Sonstige Urteile

26.09.2013

Hunde sind in der Wohnungseigentumsanlage anzuleinen!

Die Pflicht der Hundehalter, ihren Hund nur angeleint auf dem Gelände und im Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft auszuführen, folgt aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot zwischen den Wohnungseigentümern und muss nicht erst durch einen Mehrheitsbeschluss begründet werden.

AG München, Urteil vom 21.03.2013, 484 C 18498/12 WEG (nicht rechtskräftig)